Bebauungspläne

Die verbindliche Bauleitplanung betrifft den Bürger direkt. Bebauungspläne treffen verbindliche Regelungen für die Baugrundstücke in ihrem Geltungsbereich. Diese Regelungen (Festsetzungen und Bauvorschriften) umfassen regelmäßig die Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete), das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Bebauungsdichte, Angaben zur maximalen Gebäudehöhe oder Zahl der Vollgeschosse), Vorgaben über die Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Größe und Gestaltung der Freibereiche, Begrünung und Bepflanzung sowie die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen.

Der Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschriften werden als Satzung vom Gemeinderat beschlossen. Die sind rechtswirksam gegenüber jedermann, insbesondere den Grundstückseigentümern in den entsprechenden Bereichen.

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