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Praktikum Berufskolleg und Anerkennungspraktikum für den Beruf der/des Erzieherin/Erziehers
Praktikum Berufskolleg (BKPR)
• Voraussetzung ist die mittlere Reife
• Mit einem einjährigen Berufskolleg an einer Fachschule für Sozialpädagogik beginnt die Ausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin
• Während der Ausbildung erfolgt ein Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
• Neben einem Schulplatz, für den Sie sich rechtzeitig bewerben sollten, benötigen Sie eine Praktikantenstelle in einer geeigneten Einrichtung für die Dauer des Berufskollegs.
• Während des Berufskollegs findet an 3 Tagen Unterricht statt, an den restlichen 2 Tagen werden die Praktikanten praxisnah in den Einrichtungen betreut.
Anerkennungspraktikum
Das Anerkennungspraktikum ist ein einjähriges Praktikum im Anschluss an die schulische Ausbildung zur staatlichen Anerkennung zur/zum Erzieherin/Erzieher. In dieser Zeit haben Sie die Chance, Ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse während der Fachschule in der Praxis anzuwenden.
